Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen
Gültig ab dem 01.01.2022
- Anwendbarkeit der AGB
- 1.1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Vanessa Krins, Tierphysio.koeln (im Nachfolgenden „Therapeutin“ genannt) als Tierphysiotherapeutin und dem/r Tierhalter/in (im Nachfolgenden „Halter“ genannt) des Tieres (Nachfolgend „Patient“ genannt), als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Geltungsbereich
- 2.1. Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes der Therapeutin akzeptiert der Halter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
- 3.1. Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten und Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie anwendet.
- 3.2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Halter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Halter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Halterwillen entspricht.
- 3.3. In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
- Mitwirkung des Halters
- 4.1. Der Halter ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß vor Beginn der Behandlung offen zu legen und diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Therapeutin zu unterstützen.
- 4.2. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Halter nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Halter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
- 4.3. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Halter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
- 4.4. Tiere die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Sollte das Tier während der Behandlungsphase erkranken (jegliche Erkrankung, inklusive Parasitenbefall) ist dies der Therapeutin umgehend mitzuteilen, ebenso ein einsetzen der Läufigkeit.
- 4.5. Der Halter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Therapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Behandlungen den optimalen Erfolg erzielen können. Sollte das Mitwirken an der Behandlung nicht möglich oder gewünscht sein, ist der Halter aufgefordert dies der Therapeutin wahrheitsgemäß mitzuteilen, um Behandlungsfort- und/oder Rückschritte besser beurteilen zu können.
- Honorierung der Therapeutin
- 5.1. Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Halter vereinbart sind, gelten die Preise in der gültigen Preisliste. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
- 5.2. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Halter in bar an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Halter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
- 5.3. Die Therapeutin verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
- 5.4. Die Fahrtkosten werden ab dem zehnten Kilometer anhand der aktuellen Preisliste berechnet.
- Rechnungsstellung
- 6.1. Neben der Quittung erhält der Halter nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und Anschrift der Therapeutin, den Namen, die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Halters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
- Schweigepflicht, Datenschutz
- 7.1. Die Therapeutin ist berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen. Daten des Halters aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie der Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Überweisungen an andere Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren sowie bei Auftreten von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen.
- 7.2. Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter auf der Webseite https://tierphysio.koeln/datenschutz/ eingesehen werden können.
- 7.3. Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Halter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu, er kann diese Handakte nicht herausverlangen.
- 7.4. Sofern der Halter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Therapeutin diese kostenpflichtig aus der Handakte.
- 7.5. Die Handakten werden von der Therapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet.
- Haftung
- 8.1. Der Halter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Halter hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.
- Termine
- 9.1. Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, SMS, WhatsApp oder per E-Mail von der Therapeutin bestätigt wurden.
- 9.2. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Halter mit der Hälfte des Betrags in Rechnung gestellt.
- 9.3. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
- 9.4. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Halter seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
- Gerichtsstand
- 10.1. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht 50321 Brühl.
- Salvatorische Klausel
- 11.1. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
